Internationale Überführungen

Beisetzung in der Heimat

Viele Menschen, die einen großen Teil ihres Lebens fernab ihrer Heimat verbracht haben, verspüren den tiefen Wunsch, ihre letzte Ruhe in ihrem Heimatland zu finden. Das Leben hat sie nach Deutschland geführt – der Tod bringt sie zurück. Für viele Familien ist die Rückführung eines geliebten Menschen in die Heimat ein Herzensanliegen.

Wir erfüllen diesen Wunsch mit größtem Respekt und Sorgfalt. Die schnellstmögliche Überführung des Verstorbenen hat für uns höchste Priorität – in den meisten Fällen kann dies innerhalb von 24 Stunden organisiert werden.

Wir übernehmen für Sie sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Überführung – von den behördlichen Formalitäten bis hin zur Koordination mit dem Zielland. Unser Service umfasst außerdem die Organisation von Flugtickets für begleitende Angehörige.

Dank unseres weltweiten Netzwerks aus erfahrenen Partnerunternehmen und Fluggesellschaften gewährleisten wir eine schnelle und würdevolle Überführung – für eine zeitnahe Beisetzung, wo immer sie gewünscht wird.

Internationale Überführungen sind möglich in folgende Länder und wurden bereits erfolgreich durchgeführt:

Erforderliche Dokumente im Todesfall

Ledig

Erforderliche Unterlagen:
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
  • ggf. Meldebescheinigung

Verheiratet

Erforderliche Unterlagen:
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehepartners

Verwitwet

Erforderliche Unterlagen:

  • Heiratsurkunde oder Familienbuch
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen

Geschieden

Erforderliche Unterlagen:
  • Heiratsurkunde oder Familienbuch
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Personalausweis und Reisepass des Verstorbenen
  • ggf. Meldebescheinigung
Warum werden diese Dokumente benötigt?
Diese Unterlagen werden vom Standesamt benötigt, um die Sterbeurkunden auszustellen. Ohne diese Dokumente ist eine Beerdigung oder Überführung nicht möglich. Die Sterbeurkunde ist außerdem erforderlich für Abmeldungen, Erbangelegenheiten, Rentenansprüche und weitere administrative Prozesse.